Anmeldung

 

Nur noch für Anmeldungen im Januar 2025 für den Betreuungsbeginn August/September 2025:

Für unsere Einrichtungen beginnen die Anmeldungen im Januar 2025 für eine Betreuung ab August/September 2025 – mit Start des neuen Kitajahres. Wir bitten den ab der zweiten Kalenderwoche 2025 hier zu findenden Anmeldebogen ausgefüllt, vorzugsweise per E-Mail, an uns zu senden, um das Interesse an einem Betreuungsplatz bei Den wilden Knallerbsen ab August/September 2025  zu bekunden. 

 

Alternativ können Sie bereits jetzt und -zukünftig ausschließlich- auch auf unserer

 

Warteliste

 

Ihr Interesse an einem Betreuungsplatz anzeigen.

Wir melden uns innerhalb von ca. bis zu vier Wochen zurück und  geben je nach Möglichkeit und Kapazität eine Information, inwieweit wir Sie und Ihr Kind glücklich machen könnten.

 

Hinweise zum zeitlichen Beginn einer Kindertagesbetreuung bei Den wilden Knallerbsen: 

Die Aufnahme eines Kindes außerhalb des Augustes (September oder Oktober) gestaltet sich meist eher schwierig. Unsere Einrichtungen sind in der Regel von August bis zum Ende des laufenden Kitajahres, dem 31.07. des darauffolgenden Jahres, belegt. Ab August haben wir dann durch unsere erfolgreich eingeschulten Kids frei gewordene Betreuungsplätze neu zu vergeben.

In anderen Monaten können wir nur dann einen Betreuungsplatz anbieten, wenn uns ein Kind zum Beispiel aufgrund eines Wohnortwechsels verlässt. Bei Interesse an einem Betreuungsbeginn außerhalb der genannten Zeit empfehlen wir, von Zeit zu Zeit nachzufragen, ob sich etwas günstiges ergeben hat. Denn: NICHTS IST UNMÖGLICH!

 

Besichtigungen

Wir bitten um Verständnis, dass wir interessierte Eltern ausschließlich am Tag der offenen Tür bzw. vor einem bevorstehenden, geplanten Abschluss eines Betreuungsvertrages durch unsere Häuser führen können. Weitere „Zwischenbesichtigungen“ würden den Kitaalltag zu sehr stören.

Der Tag der offenen Tür findet in der Regel einmal im Jahr statt. Der Termin wird mit ausreichendem Vorlauf auf unserer Homepage, auf Facebook und via Banner an unserer Hauswand in unserer Einrichtung im KHW bekannt gegeben. Ggf. weitere dazu bekannt gegebene Informationen, wie zum Beispiel eine entsprechende Anmeldung, sind bitte zu beachten. 

 

Notwendiges Wissen für den Abschluss eines Betreuungsvertrages

Für die Betreuung eines Kindes wird berlinweit ein Kita-Gutschein benötigt. Der Antrag auf die Erteilung eines Betreuungsgutscheines ist beim zuständigen Jugendamt zu stellen. Mit dem Gutschein selbst können Sie eine Kindertagesstätte auswählen und einen Betreuungsvertrag schließen, wenn ein Platz frei ist. Seit dem 01. August 2018 ist die Betreuung in einer Kindertagesstätte von Berlin für alle Kinder ab Betreuungsbeginn kostenfrei. Es ist nur noch der Verpflegungsanteil in Höhe von 23,00 € im Monat an die jeweilige Einrichtung zu entrichten.

 

In unserer Kita besteht die Möglichkeit, auf Wunsch Zusatzleistungen in Anspruch zu nehmen. Unser Ansinnen ist es, dass alle Kinder das gleiche Essen zum Frühstück, zu Obstmahlzeiten und zum Vesper erhalten. Unsere Köche bereiten das Essen täglich frisch im vielfältigen und manchmal auch ausgefallenem, besonderem, nicht alltäglichem Angebot zu. Für diese Zusatzverpflegung sind in unseren Einrichtung 45,00 €/22,50 € zu zahlen. Da dieses Angebot nicht in der öffentlichen Gutschein-Finanzierung des Landes Berlin enthalten ist, ist deren Kostendeckung nur durch die Zahlung eines Zusatzbeitrages seitens der Eltern möglich. Dieser Zusatzbeitrag wird ausschließlich zweckgebunden zur Finanzierung der hier genannten Angebote eingesetzt. Über die Verwendung der Beiträge wird jährlich Bericht erstattet.

 

Sollten Sie die angebotenen freiwilligen Zusatzleistungen in Anspruch nehmen, können die hiermit verbundenen Verpflichtungen gem. §§ 16, 23 KitaFöG i.V.m. § 5 RV Tag von Ihnen jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende einseitig aufgehoben werden – ohne dass sich dies auf den mit uns geschlossenen Betreuungsvertrag für Ihr Kind auswirkt!
Gemäß § 23 KitaFöG i.V.m. § 5 RV Tag sind wir auf Ihren Wunsch hin grundsätzlich verpflichtet, auch einen Betreuungsplatz anzubieten, für den keine Zuzahlungen entstehen.